AGB
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 Geltungsbereich
1.1 Die Lieferungen und Leistungen von Andreas Hahnelt erfolgen ausschließlich zu den
nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie von
Andreas Hahnelt schriftlich bestätigt wurden. Das gleiche gilt für Änderungen und
Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Mündliche Zusagen und Nebenabreden
bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
1.3 Andreas Hahnelt ist berechtigt, Vertragsleistungen ganz oder teilweise mit allen Rechten
und Pflichten auf Dritte zu übertragen oder durch Dritte durchführen zu lassen.
2 Lieferungen und Leistungen
2.1 Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der
schriftlichen Auftragsbestätigung, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch
den Kunden zustande.
2.2 Andreas Hahnelt ist berechtigt, abweichend von der Bestellung des Kunden,
geänderte und angepaßte Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit
dadurch nicht beeinträchtigt wird.
2.3 Abweichungen technischer oder gestalterischer Art gegenüber Beschreibungen und Angaben
in Angeboten, Prospekten und anderen schriftlichen Unterlagen sowie Entwicklungs-,
Programm-, Material- und Leistungsänderungen im Zuge technischen Fortschritts sind
ausdrücklich vorbehalten. Der Kunde kann daraus keine Rechte herleiten.
2.4 Das Recht zu Teillieferungen und deren Fakturierung bleibt ausdrücklich vorbehalten.
2.5 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum
vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige
ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
2.6 Der Liefertermin wird nach dem voraussichtlichen Leistungsvermögen vereinbart und
versteht sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände und Hindernisse, unabhängig
davon, ob diese bei Andreas Hahnelt oder beim Hersteller eintreten, wie z. B. höhere
Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe
jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Materialanlieferungen.
Derartige Ereignisse verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann,
wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Sollte Andreas Hahnelt
mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann der Kunde nach einer
schriftlich gesetzten, angemessenen Nachfrist unter Ausschluß weiterer Ansprüche vom
Vertrag zurücktreten. Soweit die Lieferverzögerungen länger als sechs Wochen dauern,
ist auch Andreas Hahnelt berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
2.7 Sofern nicht anders vereinbart, ist Andreas Hahnelt berechtigt, aber nicht verpflichtet,
die zu versendende Ware auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu
versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten hat keinen Einfluß
auf den Gefahrenübergang.
3 Stornierung und Verschiebung der Liefertermine
3.1 Falls der Kunde bestätigte Bestellungen ganz oder teilweise storniert oder Verschiebung
von Lieferterminen mit Andreas Hahnelt vereinbart, die er zu vertreten hat, kann Andreas
Hahnelt ohne gesonderten Nachweis Schadenersatz entsprechend dem Listenpreis der Bestellung
geltend machen.
4 Abnahme und Gefahrübergang
4.1 Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung
laut Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb einer Frist von 8 Tagen nach
Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.
4.2 Unwesentliche Mängel, die die Funktionstüchtigkeit des Liefergegenstandes nicht
beeinträchtigen, berechtigen den Kunden nicht zu einer Verweigerung der Abnahme.
4.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen
Beauftragte oder andere Personen, die von Andreas Hahnelt benannt sind, spätestens
jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen
Beauftragte auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne Verschulden von
Andreas Hahnelt verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der
Versandbereitschaft auf den Kunden über. Die Bestimmungen gelten auch bei
Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung.
5 Preise und Zahlungsbedingungen
5.1 Die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergebenden Preise verstehen sich ab
Auslieferungslager. Gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten,
Transportversicherungen und Abwicklungspauschale werden dem Kunden entsprechend
der jeweiligen Preislisten berechnet.
5.2 Die Preise für erbrachte Leistungen beziehen sich auf die genannte Arbeitszeit.
Andernfalls berechnen wir einen Zuschlag von 50 %. Zusätzlich anfallende Reisekosten
werden gesondert berechnet.
5.3 Dienstleistungen werden während der üblichen Arbeitszeit, Montag bis Freitag zwischen
9.00 und 17.00 Uhr, erbracht.
5.4 Zahlungen sind 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht
Andreas Hahnelt ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 2%
über den jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur
Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
5.5 Andreas Hahnelt ist berechtigt, trotzt anderslautender Bestimmungen des Kunden,
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und
Zinsen durch Verzug entstanden, so ist Andreas Hahnelt berechtigt, die Zahlung zunächst
auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
5.6 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns
nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
5.7 Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen
wird, kann Andreas Hahnelt jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung,
Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich
derjenigen, für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.
6 Eigentumsvorbehalt
6.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von Andreas Hahnelt bis zur Erfüllung aller,
auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten
Geschäftsbeziehung mit dem Kunden.
6.2 Mit der Bezahlung der Produkte wird lediglich das Nutzungsrecht erworben.
6.3 Kopien der Produkte, ganz oder auszugsweise, auf gleiche oder andere Datenträger sind
dem Erwerber nur bei der Übergabe des Urheberrechts gestattet. Ausgenommen sind Kopien,
welche der Erwerber zu Datensicherungszwecken für sich selbst anfertigt. Die Kopien dürfen
nicht an Dritte weitergegeben werden. Sie dürfen vom Erwerber nur dann verwendet werden,
wenn das Original durch Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist.
6.4 Für die Handbücher und andere Unterlagen gelten die gleichen Bestimmungen bezüglich
Kopie und Weitergabe.
6.5 Hat der Erwerber das Produkt zum Wiederverkauf erworben, so ist es ihm nicht gestattet,
das Produkt ganz oder auszugsweise zu kopieren, auch nicht zum Zwecke der Datensicherung.
6.6 Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder
Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat
der Kunde auf das Eigentum von Andreas Hahnelt hinzuweisen und Andreas Hahnelt unverzüglich
zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich, daß der
Dritte die Rechte von Andreas Hahnelt berücksichtigt.
6.7 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen von
Andreas Hahnelt an Kunden oder bei Vermögensverfall des Kunden darf Andreas Hahnelt zur
Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden
betreten und die Vorbehaltsware an sich nehmen.
6.8 Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch
Andreas Hahnelt gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
6.9 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen
Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an
Andreas Hahnelt ab.
6.10 Andreas Hahnelt ist im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt
und -verpflichtet. Auf Verlangen von Andreas Hahnelt wird der Kunde die abgetretenen
Forderungen benennen. Andreas Hahnelt darf zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche jederzeit
diese Abtretung offenlegen.
6.11 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche von Andreas Hahnelt um mehr
als 20%, gibt Andreas Hahnelt auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der
Sicherheiten frei.
6.12 Für Test- und Vorführzwecke gelieferte Gegenstände bleiben im Eigentum von Andreas Hahnelt.
Sie dürfen vom Kunden nur aufgrund gesonderter Vereinbarungen mit Andreas Hahnelt benutzt werden.
7 Gewährleistung
7.1 Andreas Hahnelt gewährleistet, daß die Vertragsprodukte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, behaftet sind. Die Herstellung der Vertragsprodukte erfolgt mit der gebotenen Sorgfalt. Die Parteien sind sich jedoch darüber bewußt, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler der Produkte unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
7.2 Andreas Hahnelt gewährleistet, daß die Vertragsprodukte in der Produktinformation allgemein zutreffend beschrieben und in diesem Rahmen grundsätzlich einsatzfähig sind. Die technischen Daten und Beschreibungen in der Produktinformation allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann gegeben, wenn die jeweiligen Angaben Andreas Hahnelt schriftlich bestätigt wurden.Andreas Hahnelt übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Produktfunktionen den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von ihm getroffenen Auswahl zusammenarbeiten.
7.3 Diese Gewährleistungsansprüche gegen Andreas Hahnelt beginnen mit Lieferung an den Kunden und Endkunden und verjähren in sechs Monaten ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar.
7.4 Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl von Andreas Hahnelt Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Falls Andreas Hahnelt Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigt, ist der Kunde berechtigt, entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
7.5 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist Andreas Hahnelt berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den jeweils gültigen Servicepreisen von Andreas Hahnelt berechnet.
7.6 Alle weiteren oder anderen als in diesen Bestimmungen vorgesehenen Ansprüche des Kunden , gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit sich nicht aus diesen Bestimmungen etwas anderes ergibt.
7.7 Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung/Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und Retouren jeglicher Art hat der Kunde Abwicklungsrichtlinien in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
8 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
8.1 Alle durch den Kunden bei Andreas Hahnelt bezogenen Produkte sind urheberrechtlich geschützt und können vom Kunden nur nach Unterzeichnung eines Lizenzvertrages bezogen und genutzt werden.
8.2 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der Kunde Andreas Hahnelt von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozeßkosten sind angemessen zu bevorschussen.
8.3 Bei Sonderentwicklung muß der Kunde durch Probeläufe die Funktionsfähigkeit auf eigene Kosten austesten, soweit Andreas Hahnelt diesen Test nicht im eigenen Hause verlangt.
8.4 Auf Wunsch des Kunden, auch bei Fragen betreffs des Produkthaftungsgesetzes, kann das Urheberrecht jederzeit auf den Kunden übertragen werden. Dies sollte bei der Auftragserteilung bzw. bei der Anfrage nach einem kostenfreien Angebot (Kostenvoranschlag) vom Kunden möglichst schon berücksichtigt werden.
9 Haftung
9.1 Die Haftung von Andreas Hahnelt ist auf solche Schäden beschränkt, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluß nach den damals bekannten Umständen vernünftigerweise zu rechnen war, Andreas Hahnelt haftet nicht für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.
9.2 Die Haftung von Andreas Hahnelt für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten, für zugesicherte Eigenschaften sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleibt von den vorgenannten Haftungsbeschränkungen unberührt.
9.3 Die Schadenersatzansprüche verjähren mit Ablauf von sechs Monaten seit Lieferung bzw. Erbringung der Service-Leistung.
10 Export- und Importgenehmigungen
10.1 Von Andreas Hahnelt gelieferte Produkte und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten -einzeln oder in systemintegrierter Form, ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muß sich über diese Vorschriften selbständig nach deutschen Bestimmungen beim Bundesamt für Wirtschaft, nach US-Bestimmungen beim US-Department of Commerce, Office of Export Administration, Washington, D.C.20230 erkundigen. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, obliegt es dem Kunden in eigener Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte exportiert.
10.2 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis von Andreas Hahnelt, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber Andreas Hahnelt.
11 Allgemeine Bestimmungen
11.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
11.3 Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Das Einheitliche Kaufgesetz (EKG), das Einheitliche Vertragsabschlußgesetz (EAG) sowie das Wiener UN-Abkommen über den internationalen Warenverkehr (UNCITRAL) sind ausgeschlossen.
11.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt bei Andreas Hahnelt mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der im Rahmen vertaglicher Beziehungen bekanntgewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten.
11.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
Andreas Hahnelt Stand: 29. Januar 2006
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